Stall / Info / Trabrennsport aus aller Welt / Hohe Geldbuße für den Kaltblutpapst

Hohe Geldbuße für den Kaltblutpapst

Jan-Olov Persson dominiert seit langem das Geschehen bei den Kaltblütern
Aucun objet associé.
Schweden

Das Disziplinargericht des schwedischen Verbandes (STAD) hat am Dienstag seine Entscheidung im Fall des A-Trainers Jan-Olov Persson (66) bekannt gegeben. Persson wurde wegen Verstößen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen zu einer Geldstrafe von 150.000 SEK (rund 14.000 Euro) verurteilt.

Hintergrund des Falls: Die schwedische Trabrennsport-Pferdeschutzabteilung führte am 22. Oktober 2024 eine unangemeldete Stallkontrolle bei Jan-Olov Persson in Hudiksvall durch. Dabei wurden große Mengen nicht gekennzeichneter oder übriggebliebener verschreibungspflichtiger Medikamente sowie eine verbotene Substanz (DMSO) gefunden. Alle Präparate waren in zwei unverschlossenen Kühlschränken gelagert.

Darüber hinaus wurden erhebliche Mängel in der Dokumentation der Pferdemedikation festgestellt. Der schwedische Verband meldete diese Mängel dem STAD, beantragte eine Geldstrafe und reichte beim STAD einen Antrag auf Prüfung eines Fahr- und Trainingsverbots für Jan-Olov Persson ein.

Die Schwedische Anti-Doping-Agentur (STAD) hat mit ihrer Entscheidung die Klage des schwedischen Verbandes bestätigt und Jan-Olov Persson zur festgelegten Geldstrafe verurteilt. Einzelheiten zu den verschiedenen Verstößen sind in der Entscheidung enthalten.

Die geltenden Bestimmungen der Anti-Doping-Regeln, die die Dokumentationspflicht vorschreiben und den Besitz nicht gekennzeichneter oder angebrochener verschreibungspflichtiger Medikamente verbieten, fördern sowohl das Wohlbefinden der Pferde als auch die Anti-Doping-Arbeit, indem sie die Behandlung von Pferden ohne tierärztliche Beteiligung erschweren.

„Wir sind zufrieden, dass die STAD mit der Stattgabe unserer Klage die Schwere des Medikamentenbesitzes als Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen bestätigt hat“, sagt Oskar Foborg, Anwalt des schwedischen Verbandes.

Gegen die Entscheidung der STAD kann beim Obersten Gerichtshof des Schwedischen Verbandes Berufung eingelegt werden. Die Berufung muss schriftlich erfolgen und dem Schwedischen Verband innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Entscheidung zugehen.