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Neue Vorschriften für die Rennteilnahme in Frankreich

Neue Vorschriften für die Rennteilnahme in Frankreich
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Wegen der weltweiten aktiven Verbreitung des Covid-19-Virus hat LeTROT folgende Vorschriften zur Rennteilnahme in Frankreich erlassen:
 
Ab sofort wird auf allen französischen Trabrennbahnen nur derjenige Ausweisinhaber zur Teilnahme an Rennen zugelassen, der den Covid-19-Fragebogen ausgefüllt und vor dem ersten Rennen der Veranstaltung im Sekretariat des Rennveranstalters oder bei der Rennleitung abgegeben hat.
 
Ab Sonntag, 17. Januar 2021, muss jeder Ausweisinhaber zusätzlich zum Covid-19-Fragebogen auch noch einen negativen RT-PCR oder einen Antigen-Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 10 Tage sein darf.

Für diejenigen, die zuvor schon einmal positiv auf Covid-19 getestet wurden bzw. an Covid-19 erkrankt waren, ist zur Rennteilnahme die Vorlage eines serologischen Testes verpflichtend, aus dem hervorgeht, dass der Betroffene seit mindestens 30 Tagen nicht mehr Covid-19-positiv ist.
 
Allen Personen, die in Frankreich an Rennen teilnehmen wollen, wird außerdem dringend empfohlen, sich die App „#TousAntiCovid“ herunterzuladen, um ohne Probleme die nächstgelegene medizinische Station finden zu können, an der ein Schnelltest auf das Vorhandensein des Covid-19-Virus durchgeführt werden kann.

Außerdem gilt grundsätzlich:

  • Das Tragen einer MNS-Maske ist auf der Rennbahn jederzeit obligatorisch (es ist nur erlaubt, diese für die Zeit des Rennens herunterzuziehen)
  • Der Zugang zu den Umkleidekabinen ist ausschließlich den Fahrern und Reitern vorbehalten, die einen Starter haben
  • Versammlungen in den Umkleidekabinen sind jederzeit verboten, besonders auch solche nach dem letztes Rennen