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Nachgefragt: Disqualifikation von Floh G in Mariendorf

Aufgrund einer beabsichtigten Bevorteilung des Stallgefährten wurde Floh G am Sonntag im 9. Rennen aus der Wertung genommen - doch wieso durfte der Sieger aus demselben Stall das Rennen behalten?

Was war geschehen? Thomas Panschow und Cardea kamen im 9. Rennen als führendes Gespann in den Einlauf. Außen versetzt trabte Floh G, gesteuert von Dirk Grusdas. Dahinter als zweites Pferd innen Rayman, gefahren von Matthieu Hegewald - beide Pferde sind im Besitz und Training von Dirk Grusdas. Dirk Grusdas veränderte regelwidrig die Fahrspur im Einlauf, so dass Rayman hinter Cardea ausscheren und das Rennen gewinnen konnte. Floh G belegte den zweiten Platz. Die Rennleitung entschied wie folgt:

Nr. 6 Floh G wurde nach Überprüfung durch die Rennleitung wegen beabsichtiger Fahrspurveränderung im Einlauf nach außen - dadurch Begünstigung eines Stallgefährten - als Zweitplatzierter disqualifiziert. - - - Grusdas,Dirk: Beabsichtigte Fahrspurveränderung im Einlauf und dadurch Beeinflussung des Rennausgangs (Begünstigung des Stallgefährten) TRO § 84,2j, § 83,2d) 100 EUR - 7 Tg. Fahrverbot;   

Der Sieger Rayman wurde in der Wertung belassen. Dies hat Irritationen ausgelöst, die wir an dieser Stelle gern ausräumen möchten. Der Rennleitungsvorsitzende Stefan Spiess erklärt: "Die Trabrennordnung sieht eine Disqualifikation eines bevorteilten Pferdes nicht vor. Dies wäre nur möglich gewesen, wenn Floh G einen anderen Teilnehmer behindert hätte und daraus ein Vorteil für Rayman entstanden wäre." Ein mögliches Opfer einer Behinderung hätte der hinter Floh G trabende Julius Southwind sein können - dieser wurde durch die Fahrspurveränderung jedoch nicht behindert.

Dazu ein Blick in die relevante Stelle der Trabrennordnung (TRO):

§ 83 - Disqualifikation
[...]
2. Disqualifikationsgründe sind:
[...]
d)
1. ein Regelverstoß, der den Ausgang eines Rennens beeinflusst hat, insbesondere
[...]
2. Behinderung durch ein Pferd, wenn hierdurch Pferde desselben Besitzers oder Trainers begünstigt wurden. Die Disqualifikation kann gegen alle Pferde desselben Besitzers oder Trainers gerichtet werden

Wie von Stefan Spiess ausgeführt, lag in diesem Fall jedoch keine Behinderung vor und somit keine Möglichkeit, gem. TRO eine Disqualifikation gegen den Sieger auszusprechen.

Anders war der Fall im Derby-Finale 2012 gelagert, als Indigious nicht nur die Innenspur für den Stallgefährten Chapeau frei machte, sondern dabei auch Casanova behinderte. Entsprechend wurde hier §83,2d-2. TRO herangezogen und Chapeau ebenfalls aus der Wertung genommen, da er von der Behinderung durch den Stallgefährten profitierte.

 

(14.12.2015)