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Grenzüberschreitender Pferdetransport

Grenzüberschreitender Pferdetransport
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Wichtiger Hinweis für den grenzüberschreitenden Pferdetransport

Aufgrund der aktuellen Ereignisse bei den Duhner Wattrennen, wo der zuständige Amtstierarzt die aus Holland angereisten Pferde wegen Nichtvorlage einer Gesundheitsbescheinigung nicht zum Start zuließ, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass lt. der Verordnung (EU) 2016/429 für den Pferdetransport im grenzüberschreitenden Verkehr grundsätzlich eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung des Herkunftslandes mitgeführt und auf Verlangen vorgelegt werden muss.

Die Gesundheitsbescheinigung darf dazu nicht früher als 48 Stunden vor der Reise ausgestellt werden und ist zehn (10) Tage lang gültig. Für die Ausstellung der Bescheinigung ist das Veterinäramt am Standort des Pferdes vor der Reise zuständig, Das Verbringen beziehungsweise die Ausfuhr von Pferden ist dem Veterinäramt mindestens zwei Werktage vorher anzuzeigen.

Eventuelle Kontrollen am Zielort werden von den zuständigen Veterinärämtern nicht angekündigt.