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Bericht von der HVT-Mitgliederversammlung 2015

Wie bereits berichtet, fand am Samstag, den 9. Mai, die Ordentliche Mitgliederversammlung 2015 des Hauptverbandes für Traberzucht e.V. (HVT) statt. Das Präsidium hatte die Mitglieder nach Berlin geladen, sechs Monate nach der Außerordentlichen Versammlung im November 2014.

HVT-Präsident Heinz Tell begrüßte die anwesenden Mitglieder und stellte zunächst ausführlich den Jahresbericht 2014 vor. Im Besonderen ging er dabei auf die folgenden Themen ein:

  • Die endgültige Entscheidung über das Deutsche Traber-Derby 2012, nachdem die Entscheidung des Kammergerichts Berlin die Rechtmäßigkeit der Disqualifikation des ersteingekommenen Chapeau bestätigt hat und keine Revision zulässig ist.
  • Den „Runden Tisch“, der nach dem Rückzug der RSM-Gruppe („WinRace“) im Herbst 2014 durchgeführt wurde – dabei erläuterte Tell auch die Aktivitäten in den Monaten danach, insbesondere auch hinsichtlich des neuen Vermarkters German Tote.
  • Den Umgang mit der Rennwettsteuer und die avisierten Rückflüsse für den deutschen Galopp- und Trabrennsport.
  • Den Veranstaltungskalender 2015 und die besonderen Herausforderungen bei der Gestaltung desselben.
  • Eine Präsentation über Bedeckungen und Fohlengeburten des Jahres 2014 im HVT-Bereich.
  • Eine Präsentation über die Entwicklung der Totalisatorumsätze im deutschen Trabrennsport.

Heinz Tell dankte ferner den HVT-Präsidiumsmitgliedern und insbesondere den Mitarbeitern des HVT für ihr Engagement im ereignisreichen abgelaufenen Geschäftsjahr.

Auf Basis des durch eine Steuerberatungsgesellschaft durchgeführten Jahresabschlusses, des Berichts einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie eigener Rechnungsprüfung empfahl Heinrich Gentz die Entlastung des Präsidiums. Die Mitgliederversammlung entlastete das Präsidium.

Im Mittelpunkt der Versammlung standen selbstverständlich die Neuwahlen des Präsidiums. Ein Teilnehmer der Versammlung schlug den amtierenden Präsidenten Heinz Tell für eine weitere Amtszeit als Präsident vor. Weitere Kandidaten wurden nicht benannt, Heinz Tell wurde in geheimer Wahl mit 34 Ja-Stimmen (1 Gegenstimme) für die kommenden vier Jahre als Präsident des HVT bestätigt.

Für das Präsidium wurden die vier amtierenden Präsidiumsmitglieder erneut vorgeschlagen und ebenfalls in geheimer Wahl bestätigt. Die Wahl der stellvertretenden Präsidenten erfolgte in nicht-geheimer Abstimmung. Ulrich Mommert wurde als erster stellvertretender Präsident bestätigt, ebenso wie Maren Hoever als zweite stellvertretende Präsidentin. Der Präsident sowie seine beiden Stellvertreter bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB.

Das Präsidium des HVT setzt sich somit wie folgt zusammen:

  • Präsident Heinz Tell
  • 1. Stellvertretender Präsident Ulrich Mommert
  • 2. Stellvertretende Präsidentin Maren Hoever
  • Präsidiumsmitglied Otto Kleverbeck jun.
  • Präsidiumsmitglied Dr. Anton Peter Graßl

Änderungen in Teil B der TRO obliegen nach der Satzung eigentlich der Entscheidungsgewalt des Präsidiums. Dieses hatte sich aber entschlossen, aufgrund der weitreichenden Folgen die Entscheidungen über die nachfolgenden Anträge in die Hände der Mitgliederversammlung zu legen.

Zum Einen gab es Vorschläge des Präsidiums:

Änderungen in § 21 A TRO – Ausweis für Berufsfahrer und Berufstrainer

Hintergrund des Antrags ist, dass die in Deutschland für Pferdewirtschaftsmeister-Lehrgänge und -Prüfungen zuständige Landwirtschaftskammer Münster diese nur abhält, wenn eine Mindestteilnehmerzahl erreicht ist und es derzeit nur zwei Bewerber aus dem Trabrennbereich gibt. Um auch Berufsfahrern die Möglichkeit zu geben, eigene Trainingslisten zu führen und Pferde in Fremdbesitz zu trainieren, wurde daher eine Änderung der Trabrennordnung angestrebt:

Neu hinzugefügt werden soll:

Der qualifizierte Berufsfahrerausweis (Berufsfahrer-Ausweis Q) kann erteilt werden, wenn der Antragsteller die Voraussetzungen des Abs. 1 erfüllt und zusätzlich folgende weitere Voraussetzungen nachweist:a) Hauptberufliche versicherungspflichtige Tätigkeiten während mindestens 24 Monaten und

b) mehr als 50 Siege in Trabrennen mit Dotierung auf A- oder B-Bahnen.

Der qualifizierte Berufsfahrerausweis berechtigt den Inhaber zum Trainieren von Trabrennpferden an nur einem Trainingsstandort. Für den Inhaber gelten die in der TRO geregelten Rechte und Pflichten eines Berufstrainers entsprechend, insbesondere die Pflichten des Trainers gemäß § 22 TRO.

Der qualifizierte Berufsfahrerausweis berechtigt nicht zur Teilnahme an Gemeinschaften mit Berufstrainern oder Amateurtrainern.

Die Mitgliederversammlung stimmte diesem Antrag mehrheitlich zu. Vorbehaltlich der Zustimmung des anerkennenden Ministeriums wird die Änderung in die TRO eingetragen. Die erforderliche zweijährige Beschäftigung muss dabei explizit als „Pferdewirt mit dem Schwerpunkt Trabrennfahren“ bestehen.

Zum Anderen gab es Vorschläge des Bundes Deutscher Trabertrainer e.V. (BDT). Ziel des nachfolgend aufgeführten Antrags war es, die Härte der vollständigen Disqualifikation eines Pferdes abzumildern und die Möglichkeit einzuräumen, dieses zurückzusetzen, ohne es vollständig aus der Platzierung zu nehmen.

Änderungen in § 83 TRO – Disqualifikation

Abs.1 Disqualifikation ist in der Regel (neu) der Verlust

a) ………………………

b) ………………………

Abs. 5 neu:

Abweichend von Abs.1 kann die Rennleitung in den Fällen des Abs.2 d von einer Disqualifikation absehen und das betreffende Pferd oder im Falle des Abs.2 d 2 Satz 2 alle oder einige Pferde desselben Besitzers oder Trainers um einen oder mehrere Plätze zurücksetzen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Das Präsidium stellte hierzu fest, dass sich die Disqualifikation gem. § 83 Abs. 2d Ziffer 1 bis 3 TRO (nachträgliche Disqualifikation wegen Fahrordnungsverstößen etc.) sehr bewährt hat – die Fahrdisziplin hat sich auch nach allgemeiner Einschätzung der Aktiven seit Einführung der obligatorischen Disqualifikation deutlich verbessert. Einzelne Grenz- und Härtefälle sowie individuelle Fehlentscheidungen sind auch bei bestmöglichen personellen und technischen Ressourcen nicht vermeidbar – dies würde natürlich aber auch für Zurücksetzungen gelten.

Entscheidend ist aber, dass das Hauptargument für die Einführung der obligatorischen Disqualifikation nach wie vor unverändert besteht: Das Risiko bei einem rennentscheidendem Fahrordnungsverstoß ist für den Behinderer bei einer Zurücksetzungsmöglichkeit wesentlich geringer: Er würde bei Ahndung durch die Rennleitung in der Regel auf den Platz zurückgesetzt, auf dem er ohne Behinderung vermutlich eingekommen wäre, sodass er keinen Nachteil hat. Wenn der Verstoß durch die Rennleitung aber nicht geahndet wird, hat er einen erheblichen Vorteil.

Dieser Antrag wurde von der HVT-Mitgliederversammlung kontrovers diskutiert. Im Zuge der Diskussion zeigte sich jedoch, dass eine Mehrheit der Teilnehmer diesen zusätzlichen Handlungsspielraum der Rennleitung kritisch sieht. Die heutige Handhabung hat auch nach Wahrnehmung vieler Mitglieder zu einer verbesserten Disziplin geführt. Eine Auslegung durch die Rennleitung würde für zusätzliche Diskussionen über die Angemessenheit der individuellen Bestrafung führen und die Mitglieder der Rennleitung potenziell Vorwürfen von Willkür aussetzen. Sowohl für die Aktiven als auch die Mitglieder der Rennleitung sollen klare Vorgaben herrschen und die Sanktionen für Verstöße ebenso transparent sein.

Die Mitgliederversammlung lehnte den Antrag mehrheitlich ab.

Es wurden darüber hinaus Anträge zur Mitgliederversammlung gestellt, die nicht fristgerecht eingegangen waren und deswegen gemäß der Satzung des HVT nicht berücksichtigt werden konnten.

Gemäß § 14 Abs.2 der Satzung des Hauptverbandes für Traberzucht e.V. (HVT) ist die Mitgliederversammlung mindestens einmal im Jahr, und zwar innerhalb der ersten drei Monate, einzuberufen und spätestens bis zum 15.5. abzuhalten. Die Einladung mit Tagesordnung hat nach Satz 2 derselben Vorschrift in schriftlicher Form an die Mitglieder mindestens drei Wochen vor dem anberaumten Termin zu erfolgen.

Die Einberufung erfolgte mit Schreiben des HVT vom 27.03.2015.

Die für die Umsetzung nach der Satzung einzuhaltende Ladungsfrist endete am Samstag, 18.04.2015. Um die Einladungsfrist zu wahren, hat der HVT die Einladungen zur Mitgliederversammlung mit der vom Präsidium festgesetzten Tagesordnung sowie mit den bis dahin vorliegenden Anträgen und weiteren Sitzungsunterlagen am Donnerstag, 16.04.2015, per Einwurf-Einschreiben auf den Postweg gebracht.

Die Anträge des „Norddeutscher Traber-Besitzer- und Züchter-Verein e.V. von 1912 Hamburg“ und die Anträge der Züchtergemeinschaft Lücke und Kerbaum sind zu einem Zeitpunkt in der Geschäftsstelle des HVT eingegangen, als die Tagesordnung geschlossen war und die Einladungen an die Mitglieder bereits versandt worden waren.

Unter dem Punkt „Verschiedenes“ hatte das Präsidium eine Aussprache über „Zuchtfördernde Maßnahmen“ auf die Tagesordnung gesetzt. In einem ersten Schritt fand unter den Mitgliedern ein Brainstorming zur Ideensammlung statt, es wurde lebhaft über verschiedene Ansätze und Möglichkeiten diskutiert. Diese Ideen sollen weiter konkretisiert und erneut am Freitag, 31. Juli 2015, vor dem Finalwochenende zum Deutschen Traber-Derby in Berlin erörtert werden.

 

(15.05.2015)